Erbakan darf nicht antreten

Der einstige Premierminister der Türkei, Necmettin Erbakan, darf bei den Wahlen am 22. Juli nicht als Kandidat antreten. Dies hat die türkische Wahlbehörde mit Verweis auf ein juristisches Urteil gegen ihn am Samstag bestätigt. Nach dem Zusammenfall seiner Partei im Jahre 1997, war Erbakan aufgrund von Hinterziehung von Parteigeldern rechtlich verurteilt worden. Auch drei kurdischen Kandidaten – Orhan Doğan, Selim Sadak und Hatip Dicle – die als Unabhängige an der Wahl teilnehmen wollten, wurde die Nominierung verwehrt. Auch bei ihnen werden als Grund “kriminelle Akte” aus der Vergangenheit angeführt.

Quelle: Turkish Daily News

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