Wahl am Bosporus

Parlament

Die vorgezogenen Parlamentswahlen finden in der Türkei am 22. Juli 2007 statt. Grund dafür ist die gescheiterte Wahl Adbullah Güls zum Präsidenten. Die Große Nationalversammlung der Türkei (Türkiye Büyük Millet Meclisi) wird alle fünf Jahre gewählt und besteht aus 550 Abgeordneten.

Neuwahlen sind am Bosporus keine Seltenheit. Seit 1991 gab es vier Mal einen vorgezogenen Urnengang. Gemäß der Verfassung agieren die gewählten Abgeordneten im Sinne des türkischen Volkes, parteiideologisches Verhalten wird jedoch durch die im Parlament vertretenen Fraktionen (mind. 20 Abgeordnete) ermöglicht.

Wahlsystem und Wahlen
Das Wahlsystem in der Türkei ist ein kombiniert Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht. Es existiert eine Sperrklausel von zehn Prozent. Erhält eine Partei landesweit weniger als zehn Prozent, werden deren Stimmen auf nationaler Ebene nicht berücksichtigt. Mit Ausnahme von unabhängigen Kandidaten, ist somit eine Direktwahl von Kandidaten einer Partei unter zehn Prozent nicht möglich. Davon betroffen sind vor allem kurdische Parteien, aber auch religiös-motivierte politische Bewegungen.

Von den 550 Parlamentsmandaten wird jeweils eines an die 81 Provinzen vergeben. Der Kandidat mit den meisten Stimmen wird für seine Provinz direkt ins Parlament gewählt – vorausgesetzt, seine Partei überspringt die 10-Prozent-Hürde. Die restlichen Mandate werden je nach Einwohnerzahl der Provinzen verteilt.

Verpflichtender Urnengang

Für ausscheidende Abgeordnete gibt es kein Nachrückverfahren. Sind mehr als fünf Prozent – derzeit 28 – der Abgeordneten ausgeschieden, werden deren Mandate durch Nachwahlen neu vergeben. Diese Nachwahlen finden mindestens 30 Monate nach und spätestens ein Jahr vor allgemeinen Wahlen statt.

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Bürger ab 18 Jahren, die ihre Stimme in allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlen abgeben können. Nicht stimmberechtigt sind unter anderem Soldaten und Garnisonsoffiziere.

Wer sich ins Parlament wählen lassen möchte, muss mindestens 30 Jahre alt sein, einen Grundschulabschluss besitzen und – für Männer – den Wehrdienst abgeleistet haben. Gemäß Wahlgesetz finden Parlamentswahlen alle fünf Jahre am zweiten Sonntag im Oktober statt – ausgenommen bei Neuwahlen. Zudem besteht Wahlpflicht, wodurch die Wahlbeteiligung in der Regel sehr hoch ist.

 Quelle: Wikipedia, KISMET

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